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Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie zum Schiffsführerausweis kommen. Ich empfehle Ihnen, sich möglichst früh mit mir in Verbindung zu setzen, damit ich Sie auf dem Weg zur Führerprüfung begleiten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen kann.
Bevor Sie sich hinters Steuerrad setzen, bedarf es der bestandenen Theorieprüfung. Das Anmeldeformular können Sie mit dem Gesuch um die Erteilung eines Schiffsführerausweises beim Strassenverkehrsamt des Kantons Zug beantragen. Das ausgefüllte Formular müssen Sie mit einem neueren Passfoto, dem gemachten Sehtest und dem Nothelferausweis beim Einwohner- oder Strassenverkehrsamt persönlich abgeben.
Nachdem Sie die Theorieprüfung bestanden haben, erhalten Sie den Lernfahrausweis. Nach der praktischen Ausbildung, können Sie sich (nach Absprache mit Ihrem Fahrlehrer) zur praktischen Prüfung anmelden.
Einen schweizerischen Führerausweis benötigen:
Dem Inhaber eines gültigen internationalen oder ausländischen Ausweises wird durch den Wohnsitzkanton der schweizerische Schiffsführerausweis ohne theoretische oder praktische Prüfung erteilt. Der Ausweis muss in einem Staat erworben worden sein, der in bezug auf die Ausbildung und Prüfung den schweizerischen Bestimmungen entsprechende Anforderungen stellt und der gegenüber Inhabern schweizerischer Führerausweise Gegenrecht hält.
Das Bundesamt für Verkehr führt eine Liste dieser Staaten. Es legt fest, welche Kategorie eines internationalen oder ausländischen Ausweises in eine entsprechende Kategorie eines schweizerischen Ausweises umgeschrieben wird und ob der Geltungsbereich einzuschränken ist.
Beim Erwerb des schweizerischen Ausweises muss der Antragsteller die
medizinischen Anforderungen erfüllen. Er muss ausserdem zum Zeitpunkt
des Erwerbs des schweizerischen Ausweises das vorgeschriebene
Mindestalter für die jeweilige Ausweiskategorie erreicht haben.
Die Theorieprüfung wird mit Hilfe von CUST (Computerunterstützte Schiffstheorie) in den Sprachen Deutsch, Französisch und Italienisch abgenommen.
Die Prüfung umfasst 60 Fragen, wovon vier falsche Antworten erlaubt sind.
Die Theorieprüfung ist zu wiederholden, wenn nicht innert 18 Monaten nach bestandener Theorieprüfung die praktische Prüfung abgelegt wird. Diese Frist kann um weitere 6 Monate verlängert werden, sofern die Anmeldung zur praktischen Prüfung vor Fristablauf erfolgt ist und die Prüfung erst nachher abgelegt werden kann.
Das erlernen des Motorbootfahren mit dem entsprechend verlangten Manöver erfolgt am besten bei einer Bootsschule. Langjährige ortsansässige Bootsfahrlehrer kennen die Anforderungen, welche heute an einer Führerprüfung gestellt werden am besten. Diese vereinbaren in der Regel auch den Prüfungstermin mit dem Schifffahrtsamt oder dem zuständigen Experten.
Die praktische Prüfung kann erst nach bestandener theoretischer Prüfung abgelegt werden. An der praktischen Prüfung wird festgestellt, ob der Bewerber ein Schiff nach den Verkehrsregeln sowie unter besonderen Umständen sicher führen kann. Die praktische Prüfung ist auf einem Schiff jener Kategorie abzulegen, für die der Bewerber den Ausweis erlangen will.
Für Segelschiffe mit Motor, mit welchen nicht alle Manöver der
Kategorie A ausgeführt werden können, ist der Schiffsführerausweis
gestützt auf Art. 80 Abs. 2 BSV zu beschränken.
Das Erlernen des Segeln mit dem entsprechend verlangten Manöver erfolgt am besten bei einer Segelschule. Langjährige ortsansässige Segellehrer kennen die Anforderungen, welche heute an einer Führerprüfung gestellt werden am besten. Diese vereinbaren in der Regel auch den Prüfungstermin mit dem Schifffahrtsamt oder dem zuständigen Experten.
An der praktischen Prüfung wird festgestellt, ob der Bewerber ein Schiff nach den Verkehrsregeln sowie unter besonderen Umständen sicher führen kann.
Die praktische Prüfung...
... kann erst nach bestandener theoretischer Prüfung abgelegt werden.
... ist auf einem Schiff jener Kategorie abzulegen, für die der Bewerber den Ausweis erlangen will.
... der Kategorie D wird durchgeführt, wenn die Windstärke mindestens 2 Beaufort beträgt.
A Schiffe mit Maschinenantrieb soweit sie nicht unter die Kategorien B und C fallen
B Fahrgastschiffe
C Güterschiffe mit Maschinenantrieb, Schubschiffe und Schlepper
D Segelschiffe
E Schiffe besonderer Bauart und solche die nicht unter eine der Kategorien A bis D fallen
Der erworbene Führerausweis einer bestimmten Kategorie berechtigt auch
zum Führen von Fahrzeugen weiterer Kategorien:
berechtigt zum Führen von Schiffen der Kategorien
A Segelschiffe, sofern sie nur unter Motor laufen
B Segelschiffe, sofern sie nur unter Motor laufen
C Segelschiffe, sofern sie nur unter Motor laufen
Folgende Knoten können an der praktischen Führerprüfung Motor- und Segelschiff verlangt werden: